Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher gliedert sich wie folgt in 3 verschiedene Teile:
Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
1 Jahr
Das Sozialpädagogische Einführungsjahr dient dem Kennenlernen sozialpflegerischer Tätigkeiten und damit der Berufsfindung.
Das SEJ ist die Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher.
Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss.
Hauptstudium an der Fachakademie
2 Jahre
Das Hauptstudium qualifiziert dazu, in verschiedenen Arbeitsfeldern wie Krippe, Kindergarten, Hort, Heim, Schule, Jugendarbeit usw. zu arbeiten.
Berufspraktikum
1 Jahr
Mit der Ableistung des Berufspraktikums erwerben Sie die Befähigung, sozialpädagogische Aufgaben selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen.
Erworbene theoretische und methodische Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen eigenverantwortlich in der beruflichen Praxis anzuwenden, zu ergänzen und zu vertiefen, ihre berufliche Tätigkeit als Prozess wahrzunehmen, der selbständiges sozialpädagogisches / heilerziehungspflegerisches Handeln erfordert.
Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team sowie mit anderen Fachkräften, eigene Reaktionsmuster und fachliche Einschätzungen überprüfen und eigenes Handeln begründen zu lernen.
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Mit dem Erwerb des Abschlusses Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher ist der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verbunden.
Durch Ableistung der Ergänzungsprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.